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Datum
12.08.2021

EU-Klimapaket: Folgen für Autofahren, Heizen und Reisen

Nach eigenen Angaben will die EU-Kommission Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Mit dem EU-Klimapaket „Fit für 55“ wurden nun konkrete Klimaziele für die EU-Mitgliedsstaaten definiert. Europa soll spätestens im Jahre 2050 vollständig klimaneutral sein. Wie dies geschehen soll und welche Änderungen das neue Klimapaket für EU-Bürgerinnen und Bürger bereithält.

EU-Klimapaket: Folgen für Autofahren, Heizen und Reisen
(GettyImages/Thomas Winz)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab dem Jahr 2035 sollen alle neu zugelassenen Kraftfahrzeuge keine CO2-Emissionen mehr in die Umwelt abgeben.
  • Da der EU-Emissionshandel ab 2026 unter anderem auch im Gebäudesektor angewendet werden soll, müssen Verbraucher mit steigenden Heizkosten rechnen, sofern sie mit Öl oder Gas heizen.
  • Auch für die Seefahrt und den Flugverkehr ist mittelfristig eine CO2-Bepreisung geplant. Dies dürfte Seereise- und Flugkosten ebenfalls steigen lassen.
  • In einem Zeitraum von sieben Jahren stellt die Europäische Union mehr als 70 Milliarden Euro für diejenigen EU-Bürger bereit, die von einer Energie- bzw. Mobilitätsarmut am stärksten betroffen oder bedroht sind.

Mit welchen Änderungen sollen die Ziele des EU-Klimapakets erreicht werden?

Angesichts des fortschreitenden Klimawandels hat die Europäische Kommission ein EU-Gesetzespaket („Fit for 55“) auf den Weg gebracht. Dieses Paket soll „bis 2030 und darüber hinaus einen gerechten, wettbewerbsorientierten und ökologischen Wandel“ gewährleisten.

Damit das übergeordnete Ziel der vollständigen Klimaneutralität Europas im Jahre 2050 erreicht werden kann, hat die EU-Kommission feste Zwischenziele für die Mitgliedsstaaten definiert:

  • Bis zum Jahr 2030 sollen die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge im Vergleich zu 2021 um 55 Prozent gesenkt werden.
  • Ab dem Jahr 2035 sollen alle neu zugelassenen Kraftfahrzeuge keine CO2-Emissionen mehr in die Umwelt abgeben.
  • EU-Staaten sollen vor diesem Hintergrund dazu verpflichtet werden, ein flächendeckendes Netz aus Elektro-Ladesäulen und Wasserstoff-Tankstellen aufzubauen, sodass E-Autos mindestens alle 60 km und Brennstoffzellen-Fahrzeug alle 150 km aufgeladen oder getankt werden können.
  • Ab dem Jahr 2026 soll der EU-Emissionshandel auch im Gebäudesektor sowie im Straßenverkehr angewendet werden.

Ein ausdrückliches Verbot für das Führen eines Verbrennerautos im Straßenverkehr ist aktuell nicht vorgesehen. Doch einige EU-Mitgliedsstaaten wie Schweden, Dänemark, Niederlande und Belgien wollen ein solches Verbot ab 2030 verbindlich einführen. Frankreich plant diesen Schritt ab dem Jahr 2040 zu gehen.

Wird Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer?

Da ab dem Jahr 2026 der Emissionshandel auch im Gebäudesektor eingeführt wird, müssen Sie zumindest mittelfristig mit einem Anstieg der Heizkosten rechnen, sofern Sie mit Öl oder Gas heizen. Mit der in Deutschland bereits eingeführten CO2-Steuer sind Benzin und Diesel um etwa 7 bis 8 Cent je Liter teurer geworden.

Gut zu wissen: In Deutschland wird das Leasing oder der Erwerb von Hybrid- und Elektrowagen staatlich gefördert. Die Fördermöglichkeiten für E-Mobilität sollen vor allem ein finanzieller Anreiz für den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge sein.

Besonders für finanziell schwach gestellte Menschen könnten diese Preisanhebungen mittel- bis langfristig zu ernsten Engpässen in der Haushaltskasse führen. Hier bleibt weiterhin abzuwarten, welche Antwort die Politik auf diese noch offene Frage finden wird.

Die Europäische Union will angesichts dieser Problematik in einem Zeitraum von sieben Jahren insgesamt 72,2 Milliarden Euro für diejenigen EU-Bürger bereitstellen, die von einer Energie- oder Mobilitätsarmut am stärksten betroffen oder bedroht sind. So soll ein gerechter Übergang ermöglicht werden, bei dem kein Mensch in der EU unberücksichtigt bleibt.

Welche weiteren Vorschläge im Fit-für-55-Paket gibt es sonst noch?

Nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher werden direkte Auswirkungen des EU-Klimapakets finanziell zu spüren bekommen. Auch für die Wirtschaft sowie für die einzelnen EU-Staaten gibt es seitens der EU-Kommission Vorschläge zur weiteren CO2-Bepreisung:

Vorschläge für die EU-Mitgliedstaaten

  • Mindestens drei Prozent der Gesamtfläche aller öffentlichen Gebäude sollen jährlich saniert werden.
  • Festlegung des Richtwerts von 49 Prozent an erneuerbaren Energien in Gebäuden bis zum Jahr 2030.
  • Bis zum Jahr 2030 sollen die einzelnen EU-Staaten den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung um jährlich 1,1 Prozentpunkte erhöhen.

Vorschläge für die Wirtschaft

  • Abschaffung der kostenlosen Verschmutzungsrechte im Luftverkehr und stufenweise Besteuerung von Kerosin
  • Einführung des Emissionshandels in der Schifffahrt
  • Nachhaltige Flugkraftstoffe sollen gefördert werden.
  • Bei sämtlichen Abflügen von Flughäfen im EU-Raum sollen Flugzeuge mit nachhaltigen Kraftstoffgemischen betankt werden.
  • Schiffe sollen an EU-Häfen künftig landseitig mit Strom versorgt werden, um einerseits den Einsatz umweltschädlicher Kraftstoffe zu verringern und andererseits die Luftqualität vor Ort nicht zu beeinträchtigen.

Fazit: Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

Mit dem EU-Klimapaket „Fit für 55“ liefert die EU einen wichtigen Beitrag, um die CO2-Belastung zu reduzieren. Zwar müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Zusammenhang mit höheren Kosten rechnen. Untätig zu bleiben ist aber keine Alternative. Die daraus resultierenden Kosten hätten die nachfolgenden Generationen zu tragen.

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